Hochzeitsfotografie mit Fokus auf das, was echt und authentisch ist. Fotograf für Leonberg, Renningen, Weil der Stadt, Stutgart und Umgebung. After Wedding fotoshooting, Destination Wedding.

PORTFOLIO    FOTOGRAFA

e-mail: benita@fototoll.de
Tel. Num.: +49     176 527 625 78
GartenStr. 15, 71272 Renningen

Impressum

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

​1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von dem Fotografin Bemita Kuszpit-Wojnarowicz durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2 Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung oder bei Bezahlung der Rechnung.

2. Produktionsaufträge
2.1 Der Fotograf wird den erteilten Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt ausführen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der angewendeten optischen, technischen (fotografischen) Mittel. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2.2. Die Rohdaten (RAW) verbleiben beim Fotografen.
2.3 Eine 100%ige Anpassung von Lichtbildern an beim Auftraggeber oder beim Fotografen bereits vorhandene Bilder (z.B. Kontrast, Farbe, Helligkeit) kann nicht garantiert werden.

3. Rechte
3.1 Sämtliche Rechte (Nutzungsrechte, Persönlichkeitsrechte, Weiterverarbeitungsrechte etc.) von Personen und Objekten in den Bildern müssen von Kundenseite geklärt und eingeholt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen aus Rechteverletzungen Dritter frei.
3.2 Die Nutzungsrechte der entstandenen Bilddaten des Fotografen gehen zeitlich und örtlich begrenzt an den Kunden über.
3.3 Die Weitergabe der kommerziellen Nutzungsrechte an Dritte ist untersagt.
3.4 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Urheber und Auftragnehmer.
3.5 Die Originaldateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der RAW-Dateien an den Auftraggeber erfolgt durch eine gesonderte Vereinbarung.

4. Honorare
4.1 Zahlungskonditionen soweit nicht anders vereinbart: 50% bei schriftlicher Auftragsvergabe, 50% bei Ablieferung/Abnahme.
4.2 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Materialkosten, erforderliche Spesen, Porto und Verpackung etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.3 Der Tagessatz umfasst bei ganzen Tagen bis 10 Arbeitsstunden, bei halben Tagen bis 5 Arbeitsstunden. Darüber hinausgehend wird pro Stunde 100 Euro Overtime berechnet.
4.4 Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber widerrufen werden, so wird bis 4 Wochen vor Beginn der vereinbarten geschuldeten Leistung eine Aufwandsentschädigung von 50% des vereinbarten Honorars fällig. Bei Widerruf oder Terminverschiebung von seitens des Kunden innerhalb von 2 Wochen vor Beginn der vereinbarten 
4.5 Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
4.6 Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Haftung
5.1 Der Fotograf verpflichtet sich, die Originaldateien für mindestens 5 Monate nach Abschluss des Projektes sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, falls nichts Anderes vereinbart, die Originaldateien danach zu löschen. Der Kunde hat nach Ablauf der 5 Monate keinen Anspruch mehr auf die Originaldateien.
5.2 Liefertermine und Abgabefristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.3 Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von 1 Kalenderwoche nach Übergabe der Bilder an den Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Auftrag als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Reklamation beim Fotografen.
5.4 Sämtliche Rechte (Nutzungsrechte, Weiterverarbeitungsrechte etc.) von Personen und Objekten in den Bildern müssen von Kundenseite geklärt und eingeholt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen aus Rechteverletzungen Dritter frei.
5.5 Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
5.6 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
5.7 Die Organisation und Vergabe von Buchungen, sowohl deren Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsstörungen) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden übernommen werden.
5.8 Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.

6. Datenschutz6.1Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

7. Schlussbestimmungen
7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
7.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

KONTAKT

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